📄 Räumkonzepte

Kann eine ergebnisorientierte Kampfmitteluntersuchung nicht stattfinden oder konnte nicht abgeschlossen werden, ist die baubegleitende Kampfmittelräumung meist die nächste Wahl. Um diese durchführen zu können, wird ein Räumkonzept benötigt. Dieses beschreibt den aktuellen Ist-Zustand und stellt eine Handlungsempfehlung dar.

Wieso benötige ich ein Räumkonzept?

In NRW hat die staatliche Kampfmittelräumung vor der Privaten Vorrang. Um davon abzuweichen, ist eine gute Begründung notwendig. Die Bohrlochdetektion und/oder baubegleitende Kampfmittelräumung, dürfen nur erfolgen, wenn:

  • Die Fläche bereits vollständig durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst untersucht wurde
  • Eine Untersuchung der Fläche z.B. wegen vorhandener Bebauung nicht möglich ist

Was benötigen wir für das Räumkonzept?

  • Eine Beschreibung der geplanten Baumaßnahme, insbesondere der geplanten Tiefbaumaßnahmen (inkl. Pläne, Ausführungsberichte und ggf. Baugenehmigung)
  • Geologisches Gutachten (Bodengutachten inkl. Bohrprofile)
  • Leitungs- und Bestandspläne
  • ggf. bereits geführte Korrespondenz mit den Behörden

Unser Angebot

  • Individuelles Räumkonzept
  • Abstimmung direkt mit der Behörde
  • Schnelle und effektive Beratung