Kampfmittelbeseitigung in NRW – Beratung & Unterstützung
Das Themenfeld der Kampfmittelbeseitigung in NRW ist komplex und für viele Bauherren unübersichtlich. Die gesetzlichen Regelungen sind oft lückenhaft und werden durch zahlreiche Leitfäden und Merkblätter ergänzt. Kein Wunder, dass es schwer ist, hier den Überblick zu behalten.
Unsere Leistungen im Bereich Kampfmittelfreiheit
- Kampfmittelfreiheit nachweisen:
Steht in Ihrer Baugenehmigung, dass Sie einen Nachweis der Kampfmittelfreiheit erbringen müssen?
Wir erklären Ihnen, was das bedeutet, welche Schritte als Nächstes notwendig sind und wieso es eine Kampfmittelfreiheit niemals geben kann. - Frühzeitig Risiken minimieren:
Planen Sie ein Bauvorhaben und möchten schon in der Planungsphase alle wichtigen Aspekte berücksichtigen?
Wir beantworten Ihre konkreten Fragen und helfen Ihnen, rechtzeitig die passenden Maßnahmen zu ergreifen.
So läuft unsere Beratung ab
Unsere Beratung erfolgt in der Regel per E-Mail oder telefonisch. Vor-Ort-Termine sind in Ausnahmefällen möglich.
Warum wir der richtige Ansprechpartner sind
Mit unserer Erfahrung im Bereich Kampfmittelbeseitigung und fundiertem Wissen zu den Vorschriften in NRW sorgen wir dafür, dass Sie schnell und rechtssicher handeln können – vom ersten Beratungsgespräch bis zur vollständigen Klärung Ihrer Kampfmittelfreiheit.