📄 Räumkonzepte

Planen Sie ein Bauvorhaben auf einer Fläche, die möglicherweise mit Kampfmitteln belastet ist, müssen Sie diese – idealerweise vor Baubeginn – untersuchen lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, darunter das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Strafgesetzbuch (StGB) sowie die Bauordnung NRW.

Was ist zu beachten?

In NRW wird die sogenannte Oberflächendetektion ausschließlich vom staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst durchgeführt. Andere Räummaßnahmen, wie z.B. Bohrlochdetektion oder baubegleitende Kampfmittelräumung, dürfen nur erfolgen, wenn:

  • die Fläche bereits untersucht wurde oder
  • eine Untersuchung aus technischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist.

Ausnahmen und Vorgehen

Ist eine Untersuchung vor Baubeginn nicht möglich – etwa wegen bestehender Bebauung oder schwieriger Bodenverhältnisse – die Bohrlochdetektion oder eine baubegleitende Räumung aber notwendig, kann die Reihenfolge angepasst werden. Voraussetzungen hierfür sind:

  1. Einholen einer Expertise der zuständigen Bezirksregierung über die örtliche Ordnungsbehörde.
  2. Die Erstellung eines Räumkonzepts, das die Ausgangssituation, das angenommene Gefährdungsband und die geplanten Maßnahmen beschreibt.

Unser Angebot

Wir erstellen für Ihre Baumaßnahme ein individuelles Räumkonzept mit allen notwendigen Informationen und dazugehörigen Kriegsluftbildern und stimmen dieses bei Bedarf direkt mit der zuständigen Ordnungsbehörde ab.

Unterlagen, die wir mindestens benötigen

  • Beschreibung der Baumaßnahme (insbesondere geplante Tiefbauarbeiten)
  • Geologisches Gutachten (Bodengutachten)
  • Pläne der geplanten Baumaßnahme
  • Leitungs- und Kanalpläne

Auf Grundlage dieser Unterlagen erstellen wir Ihnen gern ein unverbindliches Angebot